Mandantenbriefe Steuern 2023 - Inhalt

Steuerinfos Monat Dezember 2023

Symbolbild Kalenderblatt Dezember

Rund um den Jahreswechsel stellt sich regelmäßig die Frage, welche Geschäftsunterlagen vernichtet werden können. Dabei ist vor der Entsorgung unbedingt zu prüfen, ob etwaige Fristverlängerungen bestehen, was z. B. bei noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen der Fall ist.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft können steuermindernd als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
  • Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Verluste in der Anlaufphase abzugsfähig sein. Eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt, dass die Chancen steigen, wenn ein geeignetes Betriebskonzept vorgelegt wird und Maßnahmen zur Erzielung von Gewinnen ergriffen wurden.
  • Eigentlich müssen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ab 2024 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Doch nun gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung, die betroffene Unternehmer freuen dürfte.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Sonderausgabe zum Jahresende

Hier finden Sie alles wissenswerte, was im kommenden Jahr auf Steuerizahlerinnen und Steuerzahler zukommen wird. Angefangen vom neuen Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer, bis hin zu GbR-Neuregelungen im neuen Jahr.







Steuerinfos Monat November 2023

Symbolbild Kalenderblatt November

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Und noch ein weiteres (allerdings günstiges) Urteil zur Erbschaftsteuer ist zu beachten. Danach kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim zu gewähren sein, obwohl der Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen kann.
  • Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen.
  • Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Oktober 2023

Symbolbild Kalenderblatt Oktober

Letztlich konnte sich die Ampel-Koalition doch einigen und hat einen Regierungsentwurf für ein Wachstumschancengesetz vorgelegt. Ein Kernelement der zahlreichen (beabsichtigten) Steueränderungen ist eine Investitionsprämie für Investitionen in den Klimaschutz.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Beim häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale gelten seit 2023 „neue Spielregeln“. Details regelt ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums.
  • Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Nun hat die EU-Kommission das erste vollständige sektorunabhängige Set von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat September 2023

Symbolbild Kalenderblatt August

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich demgegenüber um eine private Tätigkeit, bei der sich Gewinne und Verluste steuerlich nicht auswirken.
  • Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
  • Ob Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen gehören, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Denn gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wurde Revision eingelegt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat August 2023

Symbolbild Kalenderblatt August

Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im Streitfall, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen dem Finanzamt ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr anzeigen. Diese Nichtbeanstandungsregelung hat das Bundesfinanzministerium getroffen.
  • Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurden insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) viele Bestimmungen geändert bzw. neu eingefügt. Da das Gesetz zum 1.1.2024 in Kraft tritt, sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
  • Ab 1.7.2023 müssen Arbeitgeber neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung beachten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Juli 2023

Symbolbild Kalenderblatt Juli

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR) kann für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt. Diese steuerzahlerunfreundliche Entscheidung kommt vom Bundesfinanzhof.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Deutlich positiver ist, dass neben dem Vorerben auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten (z. B. Bestattungskosten) in Höhe von 10.300 EUR in Anspruch nehmen kann. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt der Abzug des Pauschbetrags nicht den Nachweis voraus, dass tatsächlich Kosten angefallen sind.
  • Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte. Somit scheidet eine ermäßigte Besteuerung aus.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften“ vorgelegt. Der Entwurf enthält Vorgaben zur elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Juni 2023

Symbolbild Kalenderblatt Juni

Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als privates Veräußerungsgeschäft gewertet werden kann und damit der Einkommensteuer unterliegt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein GbR-Gesellschafter hatte viele private Aufwendungen ohne Zustimmung des Mitgesellschafters aus Gesellschaftsmitteln beglichen. Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, wie der hieraus resultierende Mehrgewinn zu verteilen ist: Nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel oder allein auf den „untreuen Gesellschafter“.
  • Der Bundesfinanzhof hat 2021 seine Rechtsprechung zur personellen Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung geändert. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die neue Sichtweise aus Vertrauensschutzgründen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen ist.
  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab Juli 2023 angepasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Sonderausgabe zu Arbeitszimmer und Homeoffice

Beim (häuslichen) Arbeitszimmer stellt sich oft die Frage, ob die Aufwendungen voll abziehbar sind, nur zum Teil oder gar nicht. Mit Wirkung ab 2023 wurde der Abzug durch das Jahressteuergesetz 2022 neu geregelt und zumindest teilweise vereinfacht. Zudem wurde die bislang befristet geltende Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Grund genug, das Arbeitszimmer aus steuerlicher Sicht näher zu betrachten.







Steuerinfos Monat Mai 2023

Symbolbild Kalenderblatt Mai

Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Allein das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Unangemessenheit liegt aber vor, wenn die Gestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient. Das mussten Eltern erfahren, die ihren minderjährigen Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellten, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist.
  • Eine (steuermindernde) Rückstellung für Mitarbeiterboni ist auch ohne Rechtsanspruch möglich. Erforderlich ist, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen.
  • Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft geändert. Immer noch unklar ist jedoch, ob die deutsche Handhabung rechtens ist, wonach Innenumsätze nicht besteuert werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat April 2023

Symbolbild Kalenderblatt April

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und es dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Für die Aufwendungen kommt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber regelmäßig eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Betracht.
  • Halter von Elektrofahrzeugen können am Emissionshandel teilnehmen und Treibhausgasminderungs-Quoten (kurz THG-Quoten) verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass dadurch sowohl Einkommen- als auch Umsatzsteuer anfallen kann.
  • Erzielt ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin) Veräußerungsgewinne, dann sind diese als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat März 2023

Symbolbild Kalenderblatt März

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um 252 EUR auf 4.260 EUR pro Jahr erhöht. Zudem hat das Bundesfinanzministerium die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt, wonach der Entlastungsbetrag grundsätzlich auch im Jahr der Eheschließung oder Trennung zeitanteilig beansprucht werden kann.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Weniger erfreulich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag: Denn die Richter halten die Erhebung der Ergänzungsabgabe in den Jahren 2020 und 2021 noch für verfassungsgemäß.
  • Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. In einem Entwurfsschreiben hat sich die Finanzverwaltung nun insbesondere mit Fragen zur unentgeltlichen Wertabgabe befasst.
  • Die Regelungen zur Anwendung des § 14c Abs. 1 Umsatzsteuergesetz werden geändert bzw. unionskonform ausgestaltet werden müssen. Denn zu der Thematik „überhöhter Umsatzsteuerausweis“ erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Februar 2023

Symbolbild Kalenderblatt Februar

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden – und diese haben sich seit 2023 verschärft. Denn verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion, werden weitere Anforderungen an den Bewirtungsbeleg gestellt.
  • Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert.
  • Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Januar 2023

Symbolbild Kalenderblatt Januar

Das Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Zielgeraden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss nun noch der Bundesrat zustimmen, damit zahlreiche steuerliche Änderungen (z. B. beim häuslichen Arbeitszimmer und bei Photovoltaikanlagen) in Kraft treten können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bereits in „trockenen Tüchern“ ist das Inflationsausgleichsgesetz. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant.
  • Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vor. Interessant ist an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber vor allem, dass die Differenzbesteuerung (Differenz zwischen dem Ein- und Verkaufspreis) angewendet werden kann, obwohl der Unternehmer gegen die Aufzeichnungspflichten verstoßen hat.
  • Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch bei Nutzung eines Taxis nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2023. Viel Spaß beim Lesen!

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