Mandantenbriefe Steuern 2023 - Inhalt
Steuerinfos Monat März 2023

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um 252 EUR auf 4.260 EUR pro Jahr erhöht. Zudem hat das Bundesfinanzministerium die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt, wonach der Entlastungsbetrag grundsätzlich auch im Jahr der Eheschließung oder Trennung zeitanteilig beansprucht werden kann.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Weniger erfreulich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag: Denn die Richter halten die Erhebung der Ergänzungsabgabe in den Jahren 2020 und 2021 noch für verfassungsgemäß.
- Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. In einem Entwurfsschreiben hat sich die Finanzverwaltung nun insbesondere mit Fragen zur unentgeltlichen Wertabgabe befasst.
- Die Regelungen zur Anwendung des § 14c Abs. 1 Umsatzsteuergesetz werden geändert bzw. unionskonform ausgestaltet werden müssen. Denn zu der Thematik „überhöhter Umsatzsteuerausweis“ erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2023. Viel Spaß beim Lesen!
Steuerinfos Monat Februar 2023

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden – und diese haben sich seit 2023 verschärft. Denn verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion, werden weitere Anforderungen an den Bewirtungsbeleg gestellt.
- Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert.
- Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2023. Viel Spaß beim Lesen!
Steuerinfos Monat Januar 2023

Das Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Zielgeraden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss nun noch der Bundesrat zustimmen, damit zahlreiche steuerliche Änderungen (z. B. beim häuslichen Arbeitszimmer und bei Photovoltaikanlagen) in Kraft treten können.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Bereits in „trockenen Tüchern“ ist das Inflationsausgleichsgesetz. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant.
- Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vor. Interessant ist an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber vor allem, dass die Differenzbesteuerung (Differenz zwischen dem Ein- und Verkaufspreis) angewendet werden kann, obwohl der Unternehmer gegen die Aufzeichnungspflichten verstoßen hat.
- Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch bei Nutzung eines Taxis nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2023. Viel Spaß beim Lesen!