Mandantenbriefe 2015 - Inhalt

Steuerinfos Monat Dezember

Symbolbild Kalenderblatt Dezember

Das viel diskutierte Steueränderungsgesetz 2015 wurde am 5.11.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit in Kraft getreten. Enthalten sind viele Einzeländerungen, die fast alle zentralen Steuerarten betreffen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es Positives zu vermelden: Das Finanzgericht München ist nämlich der Auffassung, dass auch Arbeitskosten, die für Arbeiten in der Werkstatt des Handwerksbetriebs angefallen sind, begünstigt sind.
  • Auch zum Thema „Kindergeld“ gibt es gute Neuigkeiten für Eltern und Studenten: Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen endet die Berufsausbildung erst, wenn die Prüfungsergebnisse vorliegen – und nicht schon mit der letzten Prüfung.
  • Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können beantragen, dass eine Gewinnausschüttung nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert wird. Zu den Voraussetzungen hat der Bundesfinanzhof nun Stellung genommen.
  • Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass der Leistungsempfänger über eine ordnungsgemäße Rechnung verfügt. Dies erfordert u.a. die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers. Die Angabe eines „Briefkastensitzes“ mit nur postalischer Erreichbarkeit reicht hierfür nicht aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2015 / 2016

Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Genau der richtige Zeitpunkt für Sie, um zu überprüfen, worauf sie zum "steuerlichen Jahreswechsel" besonders achten müssen. Um Sie darin zu unterstützen, erhalten Sie anbei die Sonderausgabe zum Jahresende 2015.

Steuerinfos Monat November

Symbolbild Kalenderblatt November

An der „steuerlichen Gesetzgebungsfront“ ist wieder Bewegung. Für Kapitalgesellschaften sollen Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen zukünftig steuerpflichtig sein. Positiv ist hingegen, dass die Elektromobilität z.B. durch großzügige Sonderabschreibungen besser gefördert werden soll.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bereits im Sommer wurde das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bund der Steuerzahler hat nun zusammengestellt, wann sich die jeweiligen Änderungen im Geldbeutel bemerkbar machen.
  • Für Bauleistungen muss der Leistungsempfänger unter gewissen Voraussetzungen einen Steuerabzug in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abführen. Neu ist, dass dies auch bei der Installation einer Fotovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude erforderlich ist.
  • Werden gewisse Spielregeln eingehalten, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Jobtickets lohnsteuer- und sozialabgabenfrei überlassen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen zum Zuflusszeitpunkt wohl nicht bundeseinheitlich abgestimmt sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Oktober

Symbolbild Kalenderblatt Oktober

Im Steuerrecht ist nur eines sicher: ständige Änderungen. Dies zeigt aktuell die Rechtsprechung zum Abzug von Zivilprozesskosten. Erst 2011 hatte der Bundesfinanzhof seine restriktive Sichtweise aufgegeben. Nun hat er eine „Rolle rückwärts“ gemacht und sich der derzeitigen Gesetzeslage angeschlossen

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen können nach Auffassung des Bundesfinanzhofs Teil einer Erstausbildung sein. Dies eröffnet Eltern Aussicht auf einen längeren Bezug von Kindergeld.
  • Für Blockheizkraftwerke werden die steuerlichen Rahmenbedingungen ab 2016 schlechter. Unternehmer sind gut beraten, das von der Finanzverwaltung aus Vertrauensschutzgründen eingeräumte Wahlrecht zu nutzen. Denn dadurch kann die bisherige (günstigere) Verwaltungsauffassung weiter angewandt werden.
  • Durch eine Datenpanne der Verwaltung haben im Juli rund 30.000 Beschäftigte zu wenig Geld erhalten. Auch für August sind fehlerhafte Gehaltsabrechnungen möglich. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zeigt, was jetzt zu tun ist.
  • Arbeitgeber sollten beachten, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.9.2015 erhöht haben. Monatliche Daueraufträge sollten umgehend angepasst werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat September

Symbolbild Kalenderblatt September

Schätzungen sind bei Betriebsprüfungen ein Dauerbrenner. Dabei wenden Prüfer oftmals den Zeitreihenvergleich an, der zu einem erheblichen Mehrergebnis führen kann. Diese Methode ist zwar zulässig, so der Bundesfinanzhof, allerdings nur mit Einschränkungen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Das im Bundesgesetzblatt verkündete Bürokratieentlastungsgesetz soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Hinzuweisen ist insbesondere auf die erhöhten Schwellenwerte für die Umsatzerlöse und den Gewinn, wodurch mehr Unternehmen als bisher die Einnahmen-Überschussrechnung nutzen können.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber wieder einmal „die rote Karte gezeigt“. Dieses Mal geht es um die sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer, die zu einer Ungleichbehandlung führt. Der Gesetzgeber ist nun zu einer (rückwirkenden) Neuregelung verpflichtet.
  • Zumindest ein Schritt in die richtige Richtung: So können die in Kraft getretenen Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz wohl beurteilt werden.
  • Kosten für die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers können Werbungskosten sein. Dies gilt zumindest dann, wenn man gewisse Spielregeln einhält.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat August

Symbolbild Kalenderblatt August

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anhebung von Grundfreibetrag, Kindergeld & Co. zugestimmt. Beachtlich: Auch der Abbau der kalten Progression ist im Gesetzespaket integriert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Auch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Die angehobenen monetären Schwellenwerte für die Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften dürfen bereits für das nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahr – also regelmäßig der Jahresabschluss 2014 – angewendet werden.

Die derzeitige Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht verfassungsgemäß. Demzufolge muss der Gesetzgeber bis spätestens zum 30.6.2016 nachbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigt, womit zukünftig zu rechnen ist.

Im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof die Teilgewinnrealisierung für Architekten und Ingenieure herbeigeführt. Die Finanzverwaltung hat nun mitgeteilt, wie sie diese Rechtsprechung (zeitlich) umsetzen wird.Der Wechsel der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen beschäftigt schon wieder die Gerichte. Nun geht es um die Altfälle, in denen der Gesetzgeber den Vertrauensschutz ausgehebelt hat, was für Bauunternehmer ziemlich teuer werden könnte. Doch es besteht Hoffnung, denn aktuell hat ein Unternehmer einen ersten Etappensieg errungen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Juli

Symbolbild Kalenderblatt Juli

Bei der Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen bestanden in letzter Zeit einige Unsicherheiten, da der Bundesfinanzhof den Anwendungsbereich im letzten Jahr durch mehrere Urteile eingeschränkt hatte. Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium sein Anwendungsschreiben aktualisiert, die neue Rechtsprechung (weitestgehend) übernommen und weitere Fragen beantwortet.

  • Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Betriebsprüfer bei elektronischen Fahrtenbüchern ganz genau hinschauen. Für die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs kommt es dabei ganz wesentlich darauf an, dass die erzeugte Datei und die Ausdrucke zweifelsfrei erkennen lassen, wann Daten erfasst wurden und ob sie nachträglich verändert wurden.
  • Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil. Das Bundesfinanzministerium hat nun ausführlich dargestellt, wie der Zinsvorteil ermittelt werden kann.
  • Erhalten Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzverlust eine Abfindung, kann diese ermäßigt besteuert werden. Dies ist auch dann möglich, wenn neben der Hauptzahlung eine in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende geringe Teilleistung hinzukommt. Die von der Finanzverwaltung auf fünf Prozent festgesetzte Geringfügigkeitsgrenze lehnte das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt aber ab.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Juni

Symbolbild Kalenderblatt Juni

Der Bundesfinanzhof hat aktuell die Geltendmachung von Verlustvorträgen in zurückliegenden Jahren vereinfacht. Hiervon dürften insbesondere Steuerpflichtige profitieren, die sich in einer Ausbildung befinden oder ihre Ausbildung vor Kurzem abgeschlossen haben.

  • Wird ein privates Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensbesteuerung. Dies gilt auch dann, wenn eine im Kaufvertrag vorgesehene aufschiebende Bedingung erst nach Ablauf der 10-Jahresfrist eingetreten ist.
  • Verwenden Einzelhändler eine PC-Kasse, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen dauerhaft speichert, kann der Betriebsprüfer auch auf die Kasseneinzeldaten zugreifen. Auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung kann man sich dann nämlich nicht mehr berufen, so der Bundesfinanzhof.
  • Potenzielle Vermieter sollten wissen, dass die Zweifel an der Einkünfteerzielungsabsicht umso größer werden, je länger die Zeitspanne zwischen dem Beginn des Werbungskostenabzugs und der Einnahmenerzielung andauert. Um vorweggenommene Werbungskosten abziehen zu können, ist also Beweisvorsorge oberstes Gebot.
  • Der Höchstbetrag von 1.250 EUR wird auch bei mehreren häuslichen Arbeitszimmern nur einmal gewährt. Hier besteht allerdings noch Hoffnung, da das Finanzgericht die Revision zugelassen hat.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2015. Viel Spaß beim Lesen!



Sonderausgabe Juni 2015

Diesesmal lesen Sie Steuertipps rund um die vermietete Immobilie. Hier gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten, um mögliche Steuernachteile zu vermeiden. Die Sonderausgabe bietet einen kompakten Überblick und gibt Steuertipps vom Erwerb bis zum Verkauf der Mietimmobilie.

Steuerinfos Monat Mai

Symbolbild Kalenderblatt Mai

Durch die neuen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ergibt sich bei vielen Unternehmen Änderungs- und Anpassungsbedarf. Ein Nichtbeachten der GoBD kann nämlich bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Problemen führen. Im Extremfall ist sogar eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen möglich.

  • Entgegen sonstigen Gepflogenheiten ist der Steuergesetzgeber in diesem Jahr bereits in der ersten Jahreshälfte recht aktiv. So hat die Bundesregierung aktuell einen Entwurf vorlegt, wonach der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld angehoben werden sollen. Auch das „Jahressteuergesetz 2016“ steht schon in den Startlöchern. Hier ist insbesondere auf die Abschaffung der Funktionsbenennung beim Investitionsabzugsbetrag hinzuweisen.
  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten ausgeschlossen, wenn eine finanzielle Beherrschung vorliegt. In diesen Fällen ist also der (ggf. höhere) persönliche Steuersatz anzuwenden.
  • Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf ist eine Einzelperson, die ernsthaft die Absicht hat, eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft zu gründen, bereits vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ob der Bundesfinanzhof diese Entscheidung in der Revision allerdings bestätigen wird, bleibt vorerst abzuwarten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat April

Symbolbild Kalenderblatt April

Bei der Frage, welche Leistungen als Handwerkerleistungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, kassiert die Finanzverwaltung derzeit eine Niederlage nach der anderen. Erst kürzlich hatte der Bundes­finanzhof Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung als steuerermäßigende Handwerkerleistung zugelassen. Nunmehr hat das Finanzgericht Düsseldorf nachgelegt und Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Beträgt die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus, steht Vermietern der volle Werbungskostenabzug zu. In einer umfangreichen Verfügung hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt nun dargestellt, wie die ortsübliche Vergleichsmiete bei der verbilligten Vermietung an Angehörige zu ermitteln ist.
  • Für vermögensverwaltend oder selbstständig tätige Personengesellschaften ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof die Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften endlich klar definiert hat.
  • Die Behandlung der vom Arbeitgeber während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellten Mahlzeiten wurde durch die Reisekostenreform neu geregelt. Jüngst hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass hierunter auch die Mahlzeiten im Flugzeug, Zug oder auf einem Schiff gehören.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat März

Symbolbild Kalenderblatt März

Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sollen die Schwellenwerte für die Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften angehoben werden. Es wird geschätzt, dass dadurch rund 7.000 mittelgroße Kapitalgesellschaften als klein einzustufen sein werden und damit Erleichterungen bei der Rechnungslegung nutzen können. Nach dem vorgesehenen Wahlrecht sollen die neuen Schwellenwerte bereits für den Jahresabschluss 2014 genutzt werden können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung können als steuerermäßigende Handwerkerleistung beansprucht werden. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof der Handhabung der Finanzverwaltung widersprochen.
  • Bereits seit 2014 gelten bei der Abziehbarkeit von Reisekosten neue Spielregeln. Unternehmer sollten beachten, dass das Bundesfinanzministerium nun in einem ausführlichen Schreiben insbesondere zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Stellung genommen hat.
  • Bei einer doppelten Haushaltsführung sind Verpflegungsmehraufwendungen selbst dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort errichtet. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird die Dauer des vorangegangenen Aufenthalts am Beschäftigungsort nicht auf die Dreimonatsfrist angerechnet.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Februar

Symbolbild Kalenderblatt Februar

Damit hatte keiner so richtig gerechnet. Trotz zuvor geäußerter Bedenken hat der Bundesrat dem „Jahressteuergesetz 2015“ in seiner letzten Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Grund genug, in dieser Ausgabe wichtige einkommensteuerliche Neuerungen vorzustellen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung bleibt erhalten. Die Voraussetzungen wurden aber durch eine gesetzliche Neuregelung ab dem 1.1.2015 verschärft.
  • Die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar. Zu diesem Schluss kam das Bundesverfassungsgericht und hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.6.2016 eingeräumt, um eine Neuregelung zu treffen.
  • Nach Meinung des Bundesfinanzhofs sind die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens (spätestens) seit dem Feststellungszeitpunkt 1.1.2009 verfassungswidrig. Ob das Bundesverfassungsgericht diese Ansicht teilen wird, bleibt vorerst abzuwarten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Januar

Symbolbild Kalenderblatt Januar

Sind Berufsausbildungskosten als Werbungskosten abzugsfähig? Der Bundesfinanzhof meint schon und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht aufgerufen, zu klären, ob die anderslautende gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind Prozesskosten für die Ehescheidung selbst auch nach der restriktiven Neuregelung durch den Gesetzgeber als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
  • Erfolgt die Rechnungserstellung durch den Leistungsempfänger, definiert das Umsatzsteuergesetz diesen Vorgang als Gutschrift. Dabei ist zu beachten, dass der Empfänger einer Gutschrift die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer auch dann schuldet, wenn er Kleinunternehmer ist. Dies gilt zumindest in den Fällen, in denen er der Gutschrift durch Unterzeichnung und Rücksendung offensichtlich zugestimmt hat.
  • Mit der Anhebung der Entgeltgrenze bei Minijobs erfolgten gleichzeitig wichtige Bestandsschutzregelungen. Da diese zum 31.12.2014 auslaufen, kann sich Handlungsbedarf ergeben.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2015. Viel Spaß beim Lesen!

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