Mandantenbriefe Steuern 2024 - Inhalt

Steuerinfos Monat März 2024

Symbolbild Kalenderblatt März

Immer wieder müssen die Gerichte über Sachverhalte entscheiden, die private Veräußerungsgeschäfte betreffen. Aktuell ist gleich auf vier Entscheidungen hinzuweisen: Zwei positive Urteile ergingen im Zusammenhang mit Erbfällen, in den beiden anderen Verfahren wurde von den Steuerpflichtigen eine Steuerfreiheit wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (leider erfolglos) geltend gemacht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern – bis zu 150 EUR pro versicherte Person – die Sonderausgaben nicht. Diese Vereinfachungsregelung hat die Finanzverwaltung nun bis Ende 2024 verlängert.
  • Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz wurde Ende 2022 eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt. Grundsätzlich endete die Frist für die erstmalige Meldung bereits am 31.1.2024. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nun aber mitgeteilt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Meldung bis zum 31.3.2024 erfolgt.
  • Frohe Kunde gibt es für viele Kapitalgesellschaften. Denn die monetären Schwellenwerte „Umsatzerlöse“ und „Bilanzsumme“ sollen erhöht werden. Die Anhebung wird für die begünstigten Unternehmen mit einer Neueinstufung in eine niedrigere Größenklasse und mit weniger Berichtspflichten einhergehen. Die neuen Werte sollen bereits für den anstehenden Jahresabschluss 2023 genutzt werden können.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2024. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Februar 2024

Symbolbild Kalenderblatt Februar

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Ende 2023 verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“. Das heißt: Die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen bleiben zumindest bis Ende 2026 erhalten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2022 endete bereits am 31.12.2023. Das Bundesamt für Justiz hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird.
  • Da die Einkommensgrenzen angehoben wurden, profitieren ab 2024 mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage. Zudem wurden durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert.
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Die Finanzverwaltung hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab dem 1.3.2024 gelten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2024. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Januar 2024

Symbolbild Kalenderblatt Januar

Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 zugestimmt. Somit müssen diese neuen Werte ab 2024 im Lohnbüro beachtet werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Erklären Erben für den Betrieb des Erblassers rückwirkend die Betriebsaufgabe, müssen sie hinsichtlich der daraus resultierenden Steuern bedenken, dass diese bei der Erbschaftsteuer keine steuermindernden Nachlassverbindlichkeiten darstellen. So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
  • Mit einem befristeten Nießbrauch können Eltern ihren (minderjährigen) Kindern an einem Vermietungsobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verschaffen. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah der Bundesfinanzhof im entschiedenen Fall keinen Gestaltungsmissbrauch.
  • Die Bundesregierung hat die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % nicht verlängert. Ab 2024 müssen also wieder 19 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2024. Viel Spaß beim Lesen!

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