Mandantenbriefe Steuern 2019 - Inhalt

Steuerinfos Monat Dezember 2019

Symbolbild Kalenderblatt Dezember

Die Gesetzesmaschinerie läuft derzeit auf Hochtouren: Die Reform der Grundsteuer und das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz sind nach der Zustimmung des Bundesrates bereits in „trockenen Tüchern“. Und auch das Jahressteuergesetz 2019 und das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (u. a. Erhöhung der Entfernungspauschale und Förderung der energetischen Sanierung) sind auf der Zielgeraden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wird für ein langfristiges Darlehen erst nach dem Bilanzstichtag eine Verzinsung vereinbart, schützt das nicht vor einer Abzinsung des Darlehensbetrags. Die Folge: Der Abzinsungsgewinn unterliegt der Einkommen- und Gewerbesteuer.
  • Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft rechtzeitig prüfen sollten, ob ihnen Sonderbetriebsausgaben entstanden sind und ob sie diese auch geltend gemacht haben. Eine spätere Berücksichtigung in einem Folgejahr scheidet nämlich grundsätzlich aus.
  • Übernimmt ein Unternehmen die Umzugskosten seiner Arbeitnehmer wegen einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland in das Inland, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ein Vorsteuerabzug möglich. Dies gilt zumindest dann, wenn ein übergeordnetes betriebliches Interesse an dem Umzug besteht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat November 2019

Symbolbild Kalenderblatt November

Seit 2019 sind vom Arbeitgeber gewährte Jobtickets unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber zahlreiche Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungsteuer als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Kapitalforderung vor 2009 erworben wurde. Damit hat der Bundesfinanzhof eine lang diskutierte Streitfrage geklärt.
  • Erzielt eine Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese wegen zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Die positive Nachricht des Bundesfinanzhofs lautet: Gewerbesteuer wird hierdurch nicht ausgelöst.
  • Stellt der Arbeitgeber unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei diesen Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn. Der Bundes­finanzhof nimmt hier vielmehr nicht steuerbare Aufmerksamkeiten an.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Oktober 2019

Symbolbild Kalenderblatt Oktober

Der Solidaritätszuschlag (Soli) soll abgeschafft werden – nein, nicht ganz! Denn die Ergänzungsabgabe soll ab 2021 nur für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig entfallen. Der Soli hätte dann den Charakter einer Reichensteuer.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Einkommensteuer gilt der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Das musste kürzlich ein Steuerpflichtiger vor dem Finanzgericht Niedersachsen „schmerzlich“ erfahren. Danach darf das Finanzamt den gleichen Sachverhalt in einem Jahr so und im anderen Jahr anders handhaben.
  • Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) müssen ab dem 1.1.2020 grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Da die Umsetzung aber wohl zeitlich nicht zu schaffen sein wird, soll das Bundesfinanzministerium eine Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.9.2020 anvisieren.
  • Das Bundesfinanzministerium hatte die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ erst kürzlich überarbeitet – und nun bereits wieder außer Kraft gesetzt. Der Grund: Es soll noch Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern bestehen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat September 2019

Symbolbild Kalenderblatt September

Auswärtstätigkeit oder Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte? Die Unterscheidung ist steuerlich höchst relevant, weil Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Zudem werden keine Verpflegungspauschalen gewährt. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Abgrenzung nun für verschiedene Berufsgruppen befasst.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 vorgelegt. Erfreulich: Entgegen der ursprünglichen Absicht gibt es keine steuerverschärfende Änderung bei Sachbezügen.
  • Erhalten Steuerpflichtige Baukindergeld und lassen sie nach der Fertigstellung des Objekts Handwerkerleistungen durchführen, dann ist hierfür dennoch eine Steuerermäßigung möglich. Darauf hat sich die Finanzverwaltung verständigt.
  • Das Bundesfinanzministerium hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ überarbeitet. Im Kern erfolgte eine Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat August 2019

Symbolbild Kalenderblatt August

Der Bundesfinanzhof hat sich aktuell mit der doppelten Haushaltsführung befasst und entschieden, dass der maximale Abzug von 1.000 EUR im Monat nur für Unterkunftskosten gilt. Von dem Höchstbetrag nicht umfasst sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, die unter den allgemeinen Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar sind.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eigentlich sollte das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus bereits in Kraft sein. Doch der Bundesrat hatte es kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung in 2018 genommen. Die erforderliche Zustimmung hat der Bundesrat nun am 28.6.2019 nachgeholt, sodass die Förderung einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
  • Weil die Wertermittlung für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Nach langen Verhandlungen hat sich die Große Koalition nun auf einen Kompromiss verständigt. Danach soll grundsätzlich ein wertabhängiges Modell gelten. Durch eine Öffnungsklausel sollen die Bundesländer jedoch die Möglichkeit erhalten, eigene Berechnungsmodelle einzuführen.
  • Ab 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Anwendungserlass die Regelungen zur Buchführung und Aufzeichnung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen präzisiert.
  • Zahlt ein Arbeitnehmer ein Entgelt für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies seinen geldwerten Vorteil. Nicht begünstigt sind jedoch die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten, wenn die Unterbringung in der Garage als freiwillige Leistung erfolgt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Juli 2019

Symbolbild Kalenderblatt Juli

Bis zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union soll durch die sogenannten Quick Fixes der innergemeinschaftliche Warenhandel vereinfacht und weiter harmonisiert werden. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 1.1.2020 erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen für international agierende Unternehmen enthält.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt und somit anzuerkennen ist, sorgt immer wieder für Diskussionen mit dem Finanzamt. Und auch elek­tronische Fahrtenbücher sind betroffen. So hat das Finanzgericht Niedersachsen aktuell entschieden, dass eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden kann.
  • Gewährt ein Arbeitgeber kostenlose Sachbezüge, bleiben diese bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 EUR (brutto) steuer- und sozialabgabenfrei. Durch eine gesetzliche Neuregelung soll dieses beliebte Steuersparmodell jedoch ab 1.1.2020 erheblich eingeschränkt werden.
  • Minijobs werden oft als Abruf-Arbeit ausgeführt. Ab 2019 unterstellt der Gesetzgeber bei fehlender Regelung eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (zuvor galten nur 10 Stunden). Und das kann richtig teuer werden, denn Minijobber laufen so Gefahr, die 450 EUR-Grenze zu überschreiten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Juni 2019

Symbolbild Kalenderblatt Juni

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben. Und endlich gibt es erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof eine Neuorientierung vorgenommen hat. Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • • Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Krankenversicherungsbeiträge ihres Kindes, können sie diese mitunter als eigene Beiträge steuermindernd absetzen. Der Bundesfinanzhof hatte die Hürden für diese steuerzahlergünstige Gestaltung in 2018 deutlich erhöht, was die Finanzverwaltung nun aber abgelehnt hat.
  • • Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung auch dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde.
  • • Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Dies setzt aber voraus, dass der Übungsleiter eine Gewinnerzielungsabsicht hat.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Mai 2019

Symbolbild Kalenderblatt Mai

Fragen rund um die Entfernungspauschale beschäftigen immer wieder die Finanzgerichte. So hat jüngst das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Damit können die Taxikosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Weniger erfreulich: Aufwendungen für unfallbedingte Sach- und Personenschäden sollen nach zwei weiteren Entscheidungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sein.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten gewerblichen Vermietung muss sich an dem örtlichen Markt orientieren. Ein Gutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen (EOP-Methode) ist somit ungeeignet.
  • Die Auswirkungen der Investmentsteuerreform zeigen sich nun für Privatanleger in den Steuerbescheinigungen und in den Steuererklärungen für 2018. Beispielsweise wurden zwei neue Anlagen zur Anlage KAP aufgelegt.
  • Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschussrechnung liegen bereits vor, wenn die Entnahmen des Steuerpflichtigen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Mangels Bilanzierung und Ausweises eines Eigenkapitals ist es hier nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz irrelevant, ob das Eigenkapital aufgebraucht ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat April 2019

Symbolbild Kalenderblatt April

Kann bei einem Minijob-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, ist diese „Gestaltung“ steuerlich regelmäßig nicht anzuerkennen. Die Begründung des Bundesfinanzhofs: Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden Minijobber regelmäßig kein Fahrzeug überlassen, da dieser durch eine umfangreiche Privatnutzung des Pkw die Vergütung für die Arbeitsleistung in erhebliche und unkalkulierbare Höhen steigern könnte.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Kinder und ihren Ehegatten kostenfrei mitversichern, wenn die monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht überschritten wird. Wie wichtig es ist, diese Grenze einzuhalten, musste jüngst eine Ehefrau vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfahren.
  • Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht umsatzsteuerlicher Unternehmer sein. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erbringen die Gemeinschafter stattdessen als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen.
  • Gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu Mahlzeiten, können diese ggf. nur mit dem amtlichen Sachbezugswert als Arbeitslohn zu erfassen sein. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem die Spielregeln festgelegt sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat März 2019

Symbolbild Kalenderblatt März

Erhalten Steuerpflichtige von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V), wird die Freude oft getrübt. Denn viele Finanzämter werten diese Zahlungen als Beitrags­rückerstattung und mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom Finanzgericht Sachsen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige die Zwangsläufigkeit nachweist. Nach Meinung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz reicht dafür eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes aus. Ein ausführliches Gutachten ist nicht erforderlich.
  • Bei der Vermietung einer Wohnung sind (dauerhafte) Verluste grundsätzlich auch ohne Überschussprognose anzuerkennen. Da diese Typisierung aber nicht für die Vermietung einer Gewerbeimmobilie gilt, ist die Abgrenzung oft von entscheidender Bedeutung, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Hessen zeigt.
  • Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Ergebnisverteilung bei vermögensverwaltenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts gelockert: Danach können auch unterjährig eintretende Gesellschafter an dem vor ihrem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis beteiligt werden. Diese besondere Verteilung muss jedoch mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Februar 2019

Symbolbild Kalenderblatt Februar

Bis dato erstattet die Finanzverwaltung Umsatzsteuer in Bauträger-Altfällen nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Steuerbetrag an den Subunternehmer bezahlt worden ist oder aber mit der vom Subunternehmer abgetretenen Forderung aufgerechnet werden kann. Diese profiskalische Handhabung hat der Bundesfinanzhof nun abgelehnt. Im Raum stehen Steuerausfälle in einstelliger Milliardenhöhe.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ist ein Kind wegen einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, kann bei entsprechendem Nachweis rückwirkend Anspruch auf Kindergeld bestehen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg soll es dabei nicht erforderlich sein, dass eine Erklärung des Kindes, sich nach seiner Genesung zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn zu bewerben, bereits vorab vorgelegt wird.
  • Nutzen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen nur für gelegentliche Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist eine Einzelbewertung der Fahrten zur Ermittlung des geldwerten Vorteils möglich. Diese Möglichkeit können Gewerbetreibende und Selbstständige für ihre Fahrten zur Betriebsstätte jedoch nicht nutzen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
  • Das Bundesfinanzministerium hat seinen Realteilungserlass aus 2016 überarbeitet und dabei die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berücksichtigt. Damit wird die Realteilung einer Mitunternehmerschaft vereinfacht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinfos Monat Januar 2019

Symbolbild Kalenderblatt Januar

Am 23.11.2018 hat der Bundesrat zahlreichen Steuergesetzen zugestimmt, sodass diese nun in Kraft treten können. Wie so oft wurden „kurz vor Toresschluss“ noch einige Änderungen vorgenommen. Hierbei ist hervorzuheben, dass Dienstfahrräder und Jobtickets ab 2019 steuerfrei sind.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Weil die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung vornehmen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun zwei Modelle vorgestellt, die in den nächsten Wochen und Monaten noch kontrovers diskutiert werden dürften: Ein Flächenmodell und ein wertabhängiges Modell.
  • Verluste aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur abgezogen werden, wenn der Vermieter eine Einkunftserzielungsabsicht hat, die das Finanzamt bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich unterstellt. Aktuell hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass eine auf Dauer angelegte Vermietung auch dann vorliegt, wenn sich der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Miet­objekt später einem Angehörigen zu vermieten.
  • Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist insofern vorteilhaft, als sich dadurch ein Veräußerungs- oder Auflösungsgewinn vermindert oder ein entsprechender Verlust erhöht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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