Steuerberatung - Die Aktuelle Meldung
Fristen und Termine 2024 05.01.2024
Auch in diesem Jahr gibt es steuerliche Fristen und Termine zu beachten, deren Überschreitung zu
Verspätungszuschlägen oder Bußgeldern führen kann.
Die Einkommensteuervorauszahlungen sind wie immer am 10. März, am 10. Juni, am 10. September
und am 10. Dezember fällig. Die Höhe der Vorauszahlungen finden Sie meist in Ihrem letzten
Einkommensteuerbescheid, manchmal auch in gesonderten Vorauszahlungsbescheiden. Bitte
beachten Sie, dass das Finanzamt auf die Fälligkeit nicht mehr hinweist, man muss diese Termine
selbst im Auge behalten.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden am Jahresanfang mit einem Bescheid durch die Gemeinde festgesetzt. Die Zahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Am 31. März 2024 endet die letzte Frist zur Einreichung der Schlußabrechnungen der Coronahilfen für Unternehmen, für die eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Am 2. April 2024 ist die letzte Frist zur Offenlegung bzw. Hinterlegung der Jahresabschlüsse 2022 beim Bundesanzeiger. Dies betrifft vor allem alle Kapitalgesellschaften.
Die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für das Jahr 2022 müssen bis zum 31. Juli 2024 ans Finanzamt übermittelt werden. Bitte helfen Sie uns durch rechtzeitiges Einreichen der erforderlichen Unterlagen, damit wir auch diese Frist einhalten können.
Mandantenbriefe 2024
Aus der März-Ausgabe:
Alle Steuerzahler:
- Private Veräußerungsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbfällen und Selbstnutzung
- Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR bleiben weiter „steuerfrei“
- Doppelte Haushaltsführung: Mietzahlungen für Zweitwohnung durch den anderen Ehegatten dennoch abzugsfähig
- Kinderbetreuungskosten getrennter Eltern: Das Bundesverfassungsgericht ist gefragt
Arbeitgeber
- Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein
- Lohnsteuerabzugsverfahren: Vorsorgepauschale an Beitragssätze angepasst
- Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aktualisiert
Freiberufler und Gewerbetreibende
- Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Meldefrist bis 31.3.2024 verlängert
Vermieter
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten: Diese Spielregeln sind einzuhalten!
Diese und weitere interessante Themen lesen Sie in unserem monatlich erscheinenden Mandantenbrief.
Sonderausgabe zum Jahresende 2023/2024
Zu jedem Jahresende kommen neue Regelungen für das neue Jahr oder alte Regelungen laufen aus. In unserer Sonderausgabe zum Jahresende fassen wir alle wichtigen Themen zusammen. Ebenso enthalten sind wichtige Regelungen für die verschiedenen Kapitalgesellschaften, für Vermieter, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Video Kassenbuch
In den seit 1. Januar 2015 geltenden Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
bekräftigt die Finanzverwaltung ihren Standpunkt, dass die Einzeldaten aus Kassensystemen zu den
aufbewahrungspflichtigen Geschäftsvorfällen gehören, die dem Datenzugriff unterliegen.
Dies wird durch ein neues Urteil des BFH zum Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke bestätigt. Die
Finanzverwaltung wird diese Entscheidung auch auf andere Branchen übertragen und den
Datenzugriff auf Vorsysteme wie Kassen ausweiten.
Sonderausgabe Mandantenbrief: Ordnungsgemäße Kassenführung
Neu: Bereits mehrfach haben wir uns dem Thema Ordnungsgemäße Kassenführung gewidmet. Dieses Thema ist und bleibt aktuell. Unsere
Sonderausgabe zu diesem Thema geht nochmals auf die Anforderungen ein, beschäftigt sich mit den Folgen, wenn die Kassenführung Mängel aufweist und gibt einen Ausblick aufgeplante Änderungen in den nächsten Jahren.
Mehr Informationen
Formulare & Checklisten
Formulare bestimmen unser Leben. Damit Sie immer das richtige Formular zu Hand haben, stellen wir Ihnen hier einige wichtige Dokumente zur Verfügung.
Darunter sind ein Kasenbuchformular, eine Reiskostenabrechnung oder auch eine Checkliste für die Erstellung der Einkommensteuer und der Nachweis der Elterneigenschaft.
Ständig aktualisiert und ergänzt
Inhaltsverzeichnis
Unsere neue App
Mit unserer neuen App können die Mandanten unseres Büros in Stralsund online schnell auf Ihre aktuellen Geschäftszahlen mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets zugreifen.
Informieren Sie sich in einem kurzen Video über die Möglickeiten und die einfache Bedienung unserer App und welche Vorteile sie hat.
Digitale Buchführung
Neu: Kennen Sie schon die digitale Buchführung? In unserem Online-Portal bieten wir Ihnen an, Ihre Belege ganz einfach online zu übermitteln.
Die Originale können bei Ihnen verbleiben. Als Nebeneffekt können Sie jederzeit, auch von unterwegs, über unsere Online-App auf Ihre aktuellen Zahlen zugreifen.
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