Steuerberatung - Die Aktuelle Meldung
Nicht versäumen! - Fristen im neuen Jahr 2023 15.01.2023
Liebe Mandanten,
die Weihnachtsgans ist verdaut und der Silvesterkater verflogen. Das Jahr 2023 ist in vollem Gange.
Auch in diesem Jahr gibt es Fristen zu beachten, damit wir Verspätungszuschläge und Bußgelder vermeiden. Hier sind die wichtigsten:
- 31.01.2023 Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung
- 11.04.2023 letzte Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger
- 30.06.2023 Frist für die Schlußrechnung der Coronahilfen
- 31.08.2023 Frist für die Einreichung der Steuererklärungen 2021 ans Finanzamt für Steuerpflichtige, die steuerlich beraten sind.
Bitte helfen Sie mit, die Fristen einzuhalten, indem Sie uns die erforderlichen
Unterlagen rechtzeitig einreichen.
Vielen Dank
Das Team der Kanzlei
Mandantenbriefe 2023
Aus der Mai-Ausgabe:
Alle Steuerzahler:
- Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: Antrag ist endlich möglich
- Energiepreispauschale für Rentner: Keine Eintragungen in der Steuererklärung 2022
- Minderjährige Kinder: Zuwendungsnießbrauch kann Gestaltungsmissbrauch sein
Arbeitnehmer
- Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs
Freiberufler und Gewerbetreibende
- Pensionszusagen: Keine Rückstellung bei schädlichen Vorbehalten
- Mitarbeiterboni ohne Rechtsanspruch: Rückstellung dennoch möglich
Umsatzsteuerzahler
- Organschaft: Neue Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung
- Merkblatt für Unternehmer in der Bauwirtschaft
Diese und weitere interessante Themen lesen Sie in unserem monatlich erscheinenden Mandantenbrief.
Sonderausgabe zum Jahresende 2022
Zu jedem Jahresende kommen neue Regelungen für das neue Jahr oder alte Regelungen laufen aus. In unserer Sonderausgabe zum Jahresende fassen wir alle wichtigen Themen zusammen. Angefangen vom Auslaufen der Übergangsfrist für alte Kassensysteme, bis hin zum Thema der Grundsteuerreform, die am 01.Januar 2023 starten soll, für die es aber bereits eine erste Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellung des Grundsteuerwertes gibt. Ebenso enthalten sind wichtige Regelungen für die verschiedenen Kapitalgesellschaften, für Vermieter, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Video Kassenbuch
In den seit 1. Januar 2015 geltenden Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
bekräftigt die Finanzverwaltung ihren Standpunkt, dass die Einzeldaten aus Kassensystemen zu den
aufbewahrungspflichtigen Geschäftsvorfällen gehören, die dem Datenzugriff unterliegen.
Dies wird durch ein neues Urteil des BFH zum Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke bestätigt. Die
Finanzverwaltung wird diese Entscheidung auch auf andere Branchen übertragen und den
Datenzugriff auf Vorsysteme wie Kassen ausweiten.
Sonderausgabe Mandantenbrief: Ordnungsgemäße Kassenführung
Neu: Bereits mehrfach haben wir uns dem Thema Ordnungsgemäße Kassenführung gewidmet. Dieses Thema ist und bleibt aktuell. Unsere
Sonderausgabe zu diesem Thema geht nochmals auf die Anforderungen ein, beschäftigt sich mit den Folgen, wenn die Kassenführung Mängel aufweist und gibt einen Ausblick aufgeplante Änderungen in den nächsten Jahren.
Mehr Informationen
Formulare & Checklisten
Formulare bestimmen unser Leben. Damit Sie immer das richtige Formular zu Hand haben, stellen wir Ihnen hier einige wichtige Dokumente zur Verfügung.
Darunter sind ein Kasenbuchformular, eine Reiskostenabrechnung oder auch eine Checkliste für die Erstellung der Einkommensteuer und der Nachweis der Elterneigenschaft.
Ständig aktualisiert und ergänzt
Inhaltsverzeichnis
Unsere neue App
Mit unserer neuen App können die Mandanten unseres Büros in Stralsund online schnell
auf Ihre aktuellen Geschäftszahlen mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets zugreifen.
Informieren Sie sich in einem kurzen Video über die Möglickeiten und die einfache Bedienung unserer App und welche Vorteile sie hat.
Digitale Buchführung
Neu: Kennen Sie schon die digitale Buchführung? In unserem Online-Portal bieten wir Ihnen an, Ihre Belege ganz einfach online zu übermitteln.
Die Originale können bei Ihnen verbleiben. Als Nebeneffekt können Sie jederzeit, auch von unterwegs, über unsere Online-App auf Ihre aktuellen Zahlen zugreifen.
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