Steuerberatung - Die Aktuelle Meldung
Verfahrensdokumentation - Pflicht für Unternehmen 02.06.2018
Seit 2015 ist eine Regelung in Kraft, welche die Verfahrensdokumentation als erforderlich einstuft. Das ergibt sich aus den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD)“. Für jedes Datenverarbeitungssystem muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.
Fehlt eine Verfahrensdokumentation, riskiert man eine Hinzuschätzung im Falle einer Betriebsprüfung. Die Verfahrensdokumentation ist somit keine Kür sondern eine Pflicht.
In unserer Sonderausgabe erklären wir Ihnen kompakt, welche Informationen enthalten sein müssen und wie es dokumentiert werden muss.
Mandantenbriefe 2021
Aus der Januar-Ausgabe:
Alle Steuerzahler:
- Gesetzgebung: Doppelte Behinderten-Pauschbeträge ab 2021
- Umgangsrechtsstreit: Prozesskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
- Handwerkerleistung: Erschließungsbeiträge nicht begünstigt
- Alterseinkünfte-Rechner für Rentner
- Gesetzgebung: Kindergeld steigt um 15 EUR monatlich
Arbeitnehmer
- Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2021 für Ehegatten und Lebenspartner
Arbeitgeber
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2021 Verpflegungspauschalen: Kürzung auch bei nicht beanspruchten Mahlzeiten
Freiberufler und Gewerbetreibende
- Update: Corona-Hilfen der Bundesregierung
- Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als abzugsfähige Betriebsausgaben
- Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regel?
Diese und weitere interessante Themen lesen Sie in unserem monatlich erscheinenden Mandantenbrief.

Video Kassenbuch
In den seit 1. Januar 2015 geltenden Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
bekräftigt die Finanzverwaltung ihren Standpunkt, dass die Einzeldaten aus Kassensystemen zu den
aufbewahrungspflichtigen Geschäftsvorfällen gehören, die dem Datenzugriff unterliegen.
Dies wird durch ein neues Urteil des BFH zum Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke bestätigt. Die
Finanzverwaltung wird diese Entscheidung auch auf andere Branchen übertragen und den
Datenzugriff auf Vorsysteme wie Kassen ausweiten.
Sonderausgabe Mandantenbrief: Ordnungsgemäße Kassenführung
Neu: Bereits mehrfach haben wir uns dem Thema Ordnungsgemäße Kassenführung gewidmet. Dieses Thema ist und bleibt aktuell. Unsere
Sonderausgabe zu diesem Thema geht nochmals auf die Anforderungen ein, beschäftigt sich mit den Folgen, wenn die Kassenführung Mängel aufweist und gibt einen Ausblick aufgeplante Änderungen in den nächsten Jahren.
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Formulare & Checklisten
Formulare bestimmen unser Leben. Damit Sie immer das richtige Formular zu Hand haben, stellen wir Ihnen hier einige wichtige Dokumente zur Verfügung.
Darunter sind ein Kasenbuchformular, eine Reiskostenabrechnung oder auch eine Checkliste für die Erstellung der Einkommensteuer und der Nachweis der Elterneigenschaft.
Ständig aktualisiert und ergänzt
Inhaltsverzeichnis
Unsere neue App
Mit unserer neuen App können die Mandanten unseres Büros in Stralsund online schnell
auf Ihre aktuellen Geschäftszahlen mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets zugreifen.
Informieren Sie sich in einem kurzen Video über die Möglickeiten und die einfache Bedienung unserer App und welche Vorteile sie hat.
Digitale Buchführung
Neu: Kennen Sie schon die digitale Buchführung? In unserem Online-Portal bieten wir Ihnen an, Ihre Belege ganz einfach online zu übermitteln.
Die Originale können bei Ihnen verbleiben. Als Nebeneffekt können Sie jederzeit, auch von unterwegs, über unsere Online-App auf Ihre aktuellen Zahlen zugreifen.
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