Aktuelles
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseure ab 01.01.2012
(Stand 31.01.2012)
Gemäß § 4 Abs.14 a UStG sind "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden" von der Umsatzsteuer befreit.
Physiotherapeuten und staatlich geprüfte Masseure sind nach dem MPhG (Masseur- und Physiotherapeutengesetz) zur Krankenbehandlung grds. nur aufgrund ärztlicher Verordnung befugt.
Was bedeutet dies für die Befreiung der Leistungen von der Umsatzsteuer ?
Die Umsatzsteuerbefreiung kommt grds. nur in Betracht, wenn die Behandlung aufgrund
- ärztlicher Anordnung oder
- im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
erbracht werden.
Welche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig ?
- Behandlungen im Anschluss/Nachgang einer ärztlichen Diagnose , für die die Patienten die Kosten selbst tragen
- Anschlussbehandlungen ohne ärztliche Anordnung (Präventionsmaßnahmen)
- Wellness-Behandlungen (Leistungen aus kosmetischen Gründen oder zur Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens)
Welcher Umsatzsteuersatz ist anzuwenden (7% oder 19%) ?
| Leistung | Umsatzsteuersatz |
| Leistungen, die typischerweise von Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseuren erbracht werden (z.B. Heilmassagen) und die von den Krankenkassen grds. als Heilmittel anerkannt sind (Abschn. 12.11.Abs.4 UstAE) | 7% |
| Physiotherapeutische Leistungen die begünstigte Heilbäder (Abschn. 12.11.Abs.3 UstAE) sind | 7% |
| Wellnessanwendungen (z.B. Thai-Massagen, Hot Stone) | 19% |
Unsere Empfehlung für Sie:
- Listen Sie die von Ihnen erbrachten Leistungen auf ;
- Beurteilen Sie die einzelne Leistung nach den vorstehenden Grundsätzen (ggf. gemeinsam mit Ihrem Steuerbertater );
- Sorgen Sie für eine getrennte Aufzeichnung der steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen (getrennt nach Umsatzsteuersätzen);
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter.
Warum ist das wichtig ?
Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung sowie auch die Begünstigung Ihrer umsatzsteuerpflichtigen Leistungen mit 7% Umsatzsteuer tragen Sie.
Haben Sie Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Steuerberaterin Dipl.-Kffr. Susanne Seeger erreichen Sie telefonisch unter
Tel. 0 39 77 1 53 40 und natürlich erreichen Sie Frau Seeger auch per E-Mail.
