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Ärzte - Newsletter Januar 2009

[Informationen für Ihr "Unternehmen Arztpraxis"]

Mandanten - Newsletter Ärzte I/2009 (Stand Januar 2009)

1. Was bringt die Honorarreform 2009?

Seit Januar wissen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, wie viel Geld sie für den größten Teil ihrer Leistungen bekommen. Ob damit auch die Planungs- und Honorarsicherheit erhöht wird, muss sich noch herausstellen. Zum 1.1.2009 ist die neue morbiditätsbezogene Euro-Gebührenordnung in Kraft getreten. Erstmals gibt es eine Gebührenverordnung mit festen Preisen für definierte Leistungen. Bundesweit bestimmen nun die Regelleistungsvolumina die Abrechnung der Praxen. Das Ziel, deutschlandweit gleiche Bezahlung für gleiche Leistung anzubieten, wurde bislang aber nicht realisiert. Zu unterschiedlich sind die Fallwerte in den einzelnen kassenärztlichen Vereinigungen. Das neue Regelleistungsvolumen (RLV) für Ihre Praxis für das I. Quartal 2009 ergibt sich aus der Multiplikation der eigenen kurativ-ambulanten Fallzahl im I. Quartal 2008 (bereinigt um Sondereffekte wie Krankheit, Urlaub) mit dem fachgruppen-spezifischen RLV - Fallwert. Dazu werden alle behandelten Fälle des vergangenen Jahres berücksichtigt - nicht nur die bezahlten.

Die Berechnung wird etwas komplizierter durch die vom Bewertungsausschuss vorgegebene Staffelungsregelung. Danach werden Fälle, die mehr als 50 Prozent über dem Fachgruppendurchschnitt liegen, nur eingeschränkt berücksichtigt. Fallzahlen von 150 bis 170 Prozent der durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe mit 75% x Fallwert der Arztgruppe x RLV-relevante Fallzahl. Fallzahlen von 170 bis 200 Prozent der durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe mit 50% x Fallwert der Arztgruppe x RLV-relevante Fallzahl. Und für die Fallzahlen über 200 Prozent der Durchschnitts-Fallzahl der Fachgruppe mit 25% x Fallwert der Arztgruppe x RLV-relevante Fallzahl.

Hat z.B. ein Arzt im I. Quartal 2008 900 Fälle behandelt, und liegt der RLV-Fallwert seiner Fachgruppe bei € 38, so beträgt das RLV für das I. Quartal 2009 34.200 €. Dieser Euro-Wert ist die Honorarobergrenze, bis zu der im Quartal I/2009 abgerechnete Leistungen zum vollen Punktwert (3,5001 Cent) vergütet werden. Wenn der Arzt im beschriebenen Fall sein RLV mit der Behandlung von nur 850 Fällen füllen kann, dann erhält er trotzdem das volle Honorar.

Eine Veränderung der Fallzahl im Jahr 2009 hat also auf das RLV des Jahres 2009 keine Auswirkungen. 2010 wird voraussichtlich jedoch das RLV auf den Fallzahlen des Jahres 2009 basiert, so dass dann ein Effekt entsteht.

Bei Neugründungen, die nicht auf einen Vorjahreswert zurückgreifen können, wird die fachgruppendurchschnittliche Fallzahl zugrunde gelegt. Chancen auf Erhöhung des RLV haben stark wachsende neue Praxen bzw. Praxisinhaber, deren Fallzahl im Jahr 2008 aufgrund von Krankheit oder Urlaub außergewöhnlich niedrig lagen. Auch eine Praxisaufgabe in der näheren Umgebung kann ggf. zu einer Erhöhung des RLV führen.

Der Zuweisungsbescheid der KV mit Regelleistungsvolumina für Ihre Praxis dürfte Ihnen mittlerweile vorliegen. Es handelt sich um einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt, gegen den mit Monatsfrist ein Widerspruch möglich ist. Daneben sind Anträge auf Anpassung bzw. Erhöhung der Fallzahl oder Honorarausgleich möglich - eine detaillierte Begründung ist dabei erforderlich.

2. Altersgrenze 68 - aufgehoben!

Bereits im letzten Rundbrief wurde über Planungen zur Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte berichtet. Nun ist es amtlich: Vertragsärzte können nun auch nach Vollendung des 68-Lebensjahres noch vertragsärztlich tätig sein. Die Aufhebung der Altersgrenze gilt rückwirkend zum 01.Oktober 2008. Der Gesetzgeber hat noch 2008 das GKV-Organisations- weiterentwicklungsgesetz (GKV-OrgWG) erlassen. Darin wurde die Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte festgesetzt.

3. Umsatzsteuer bei ärztlichen Befundberichten?

Das Bundessozialgericht entschied vor kurzem, dass das Erstellen von Befundberichten ohne gutachterliche Stellungnahme nicht der Umsatzsteuer unterliege.

Es wurde angeführt, dass der Befundbericht mit einer Zeugenaussage vergleichbar sei, da er lediglich eine fachliche Wahrnehmung wiedergebe. Der Zahlbetrag für diese Berichte sei daher eine Zeugenentschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Dieses Gesetz wiederum unterliege nicht der Umsatzsteuerpflicht, so die Richter. Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Umsatzsteuerfreiheit. Vom Finanzamt geltend gemachte Umsatzsteuer kann ggf. zurückgefordert werden. Sprechen Sie dazu ggf. Ihren Steuerberater an.

4. Tätigkeit in Notfallpraxen rentenversicherungspflichtig?

Die Frage, welchen Status ein niedergelassener Arzt hat, der im Schichtbetrieb in einer Notfallpraxis arbeitet, wird demnächst die Gerichte beschäftigen.

Auslöser für die Überprüfung der unsicheren Rechtslage ist ein Orthopäde, der seit 2002 bei der Notfallpraxis Dienste übernimmt. Er stellte bei der Deutsche Rentenversicherung einen Antrag auf Klärung seines versicherungsrechtlichen Status. Die Deutsche Rentenversicherung gelangte dabei zu der Auffassung, dass es sich bei dem Arzt in diesem Zusammenhang um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handle. Es folgte ein Abgabenbescheid zur Rentenversicherung für die Notfallpraxis. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Nun müssen die Gerichte entscheiden, welchen Status der Arzt hat. Medizinrechtler gehen hier eher von einer selbstständigen Tätigkeit aus. Der Arzt könne selbstständig über den Arbeitsablauf entscheiden, Angestellte seien hingegen an Weisungen gebunden.

5 . Integrierte Versorgung - Quo vadis?

Zum Jahresende 2008 läuft die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung (IV) aus. Neueste Statistiken der Gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V zeigen, dass dies 2008 noch keinen Einfluss auf die Entwicklung der IV-Verträge hatte. Danach ist die Gesamtzahl der IV-Verträge bis Ende 3. Quartal 2008 bereits auf ca. 6.000 angestiegen. Gleichzeitig nahm das Vergütungsvolumen der IV-Verträge nach dem Rückgang im ersten und dem deutlichen Anstieg im zweiten Quartal ebenfalls weiter zu: Mit 819,5 Millionen Euro lag es um 4,6 Prozent über dem Ergebnis vom 2. Quartal 2008.

Übrigens sind die niedergelassenen Ärzte mit ca. 30 Prozent aller IV-Verträge die Spitzenreiter: Die Zahl der allein von ihnen abgeschlossenen Verträge erhöhte sich damit gegenüber dem 2. Quartal 2008 um 8,5 Prozent auf ca. 1.760 Verträge.

Nun aber könnte sich das Blatt wenden. Einige Krankenkassen wollen flächendeckend Verträge zur Integrierten Versorgung kündigen. Es ist davon auszugehen, dass nun die Kassen prüfen, ob sich die IV auch ohne weitere "Anschubfinanzierungen" rechnet. Verträge zur Integrierten Versorgung müssen auch ohne solche Finanz-Verschiebungen Vorteile bringen - und zwar für alle Beteiligten, also den Versicherten beziehungsweise Patienten, Leistungserbringern und Krankenkassen. Sonst kann die Integrierte Versorgung nicht dauerhaft als Alternative zur bisherigen sektoralen Versorgung erfolgreich sein.

6. GOZ Änderung zum 1.7.09?

Der Ende 2008 vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2008) hat bei Ärzten und Institutionen z.T. starke Kritik hervorgerufen. Auch die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) beurteilt den Entwurf als unzulänglich. Die nach 21 Jahren vorgeschlagene Punktwertanhebung um ca. 0,46 Prozent ist - bei ca. 58 Prozent Preissteigerung im gleichen Zeitraum - aus Sicht der betroffenen Ärzteschaft vollkommen unzureichend. Es müssten vor allem die betriebswirtschaftlich notwendigen Rahmenbedingungen hergestellt werden, damit zahnärztliche Leistungen in der erforderlichen Qualität erbracht werden können.

7. Tipps zum Praxismanagement

Die Zufriedenheit Ihrer Patienten mit Ihrer Praxis und damit auch die Chancen für eine positive Mundpropaganda hängen großenteils vom "Service" in Ihrer Praxis ab. Freundliche Helferinnen, die mitdenken und sich aktiv um Ihre Kunden kümmern, spielen dabei eine wichtige Rolle. Generell sind motivierte Angestellte ein wichtiger Erfolgsfaktor für Praxismanagement und Praxisorganisation. Um bei den Angestellten das Bewusstsein dafür zu schaffen bzw. zu schärfen bieten sich Mitarbeitergespräche oder Jahreszielvereinbarungen gerade am Jahresanfang an. Im Rahmen solcher Gespräche können Sie mit einzelnen Mitarbeiterinnen oder auch mit dem gesamten Team auf das vergangene Jahr zurückblicken und Ziele für das nächste Jahr festlegen. In der Arztpraxis wird es vor allem darum gehen, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung oder Steigerung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse zu vermitteln.

Bedenken Sie, dass zur Motivation auch die finanzielle Seite gehört. Diese muss aber nicht immer in einer Gehaltserhöhung bestehen, s ondern kann z.B. auch in Form eines Angebots zur Verbesserung der Altersvorsorge liegen. Versicherungen bieten interessante Modelle wie Pensionskassen mittlerweile auch speziell für diese Zielgruppe an. Sprechen Sie dazu vorab mit Ihrem Steuerberater.

Beziehen Sie das gesamte Praxisteam in Ihre Planungen und Unternehmensziele mit ein. Nutzen Sie die Erfahrung und Ideen Ihrer P raxishelferinnen, um den Service zu verbessern.

Planen Sie für das Jahresgespräch 1-2 Stunden ein. Bereiten Sie sich vor, damit Sie wissen, welche Problembereiche Sie mit welchem Ziel ansprechen wollen, wo Sie die Stärken und Schwächen sehen, welche Ziele Sie anpeilen und wo Sie kritisieren wollen.

Fragenbeispiele zum Jahresgespräch:

  • Welche Erwartungen aneinander bestehen jeweils?
  • Sind Sie zufrieden mit den Leistungen der Mitarbeiterin, ist sie zufrieden mit ihrer Arbeitssituation?
  • Sind beide Seiten mit dem Arbeitsklima und der Arbeitsverteilung im Team zufrieden?
  • Gibt es Veränderungsbedarf / Verbesserungsideen - auch im Sinne der Patienten?
  • Sind Weiterbildungsmaßnahmen sinnvoll (z.B. im medizinischen Bereich, Verwaltung oder IGeL-Vermarktung)?
  • Gibt es neue Kompetenzen oder organisatorische Änderungen am Arbeitsplatz?
  • Welche Ziele soll die Praxis im nächsten Jahr umsetzen?
  • Wurden die Pläne des letzten Gesprächs umgesetzt?

Am Abschluss des Gesprächs stehen konkret messbare Vereinbarungen, z. B. Festlegung von zukünftigen Aufgaben oder Definition von Verhaltensweisen, die geändert werden sollen. Es sollte ein stichwortartiges Protokoll mit den wichtigen Punkten erstellt werden, und dabei auch möglichst konkret messbare Vereinbarungen festgehalten werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine schriftliche Mitarbeitbefragung über die Zufriedenheit am Arbeitsplatz durchzuführen. Von Vorteil ist eine anonyme Auswertung, welche allerdings nur in größeren Praxen möglich sein dürfte.

8. Arbeitszeitanalyse

Fällt Ihnen beim wirtschaftlichen Rückblick auf das abgelaufene Jahr auf, dass relativ viele Überstunden bei Ihrem Praxisteam angefallen sind und evtl. trotzdem noch Zeiten zu vermerken waren, wo die Praxis unterbesetzt war? Dann sollten Sie eine Arbeitszeitanalyse durchführen, um den Personaleinsatz zu optimieren. Das Resultat kann eine laufende toolgestützte Mitarbeitereinsatzplanung sein. Mit Hilfe einer grafischen Arbeitszeitdarstellung bietet sich die Möglichkeit, die Sprechstundenzeiten und die Arbeitszeiten optimal zu koordinieren.

Ihr Steuerberater kann eine grafische Auswertung aller Wochentage (Montag bis Samstag) und eine Stundenauswertung für die Praxis erstellen, wenn Sie ihm lediglich die Anfangs- und Endzeiten aller Mitarbeiter der Praxis übermitteln.

Hinweis: Die Informationen in diesem Newsletter wurden sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt. Doch beachten Sie bitte, dass dieser Service weder eine Beratung ersetzt noch einen Beratervertrag darstellt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen übernehmen. Bei einem Steuerrechtsproblem vereinbaren Sie deshalb einen Termin in unserer Kanzlei. Nur hier erhalten Sie eine verbindliche Beratung, die auf Ihr persönliches Problem bezogen ist.


Haben Sie Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Steuerberaterin Dipl.-Kffr. Susanne Seeger erreichen Sie telefonisch unter

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