Die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt nach der amtlichen Afa-Tabelle 20 Jahre.
Es gibt 2 Möglichkeiten der Abschreibung
(soweit eine Sonderabschreibung gewünscht ist, sind die nachfolgenden Punkte bzgl. der Voraussetzungen und Verteilung zu beantworten)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung
weitere Voraussetzungen für die Sonderabschreibung, die als erfüllt angenommen werden:
- das Wirtschaftsgut muss mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung in einer inländischen Betriebsstätte dieses Betriebs verbleiben.
- das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen im Betrieb des Steuerpflichtigen ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Anmerkung: Durch das BFH-Urteil vom 17.05.2006 ist die Inanspruchnahme von Sonderafa bei Betriebseröffnung auch möglich, wenn keine Rücklage gebildet worden ist.
Wie sollen wir die Sonderabschreibung von insgesamt 20% für Sie verteilen?
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