Steuerberatung - Die Aktuelle Meldung

Verfahrensdokumentation - Pflicht für Unternehmen 02.06.2018

Seit 2015 ist eine Regelung in Kraft, welche die Verfahrensdokumentation als erforderlich einstuft. Das ergibt sich aus den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD)“. Für jedes Datenverarbeitungssystem muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Fehlt eine Verfahrensdokumentation, riskiert man eine Hinzuschätzung im Falle einer Betriebsprüfung. Die Verfahrensdokumentation ist somit keine Kür sondern eine Pflicht.

In unserer Sonderausgabe erklären wir Ihnen kompakt, welche Informationen enthalten sein müssen und wie es dokumentiert werden muss.

Mandantenbriefe 2024

Aus der März-Ausgabe:

Alle Steuerzahler:

  • Private Veräußerungsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbfällen und Selbstnutzung
  • Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR bleiben weiter „steuerfrei“
  • Doppelte Haushaltsführung: Mietzahlungen für Zweitwohnung durch den anderen Ehegatten dennoch abzugsfähig
  • Kinderbetreuungskosten getrennter Eltern: Das Bundesverfassungsgericht ist gefragt

Arbeitgeber

  • Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein
  • Lohnsteuerabzugsverfahren: Vorsorgepauschale an Beitragssätze angepasst
  • Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aktualisiert

Freiberufler und Gewerbetreibende

  • Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Meldefrist bis 31.3.2024 verlängert

Vermieter

  • Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten: Diese Spielregeln sind einzuhalten!

Diese und weitere interessante Themen lesen Sie in unserem monatlich erscheinenden Mandantenbrief.


Sonderausgabe zum Jahresende 2023/2024

Zu jedem Jahresende kommen neue Regelungen für das neue Jahr oder alte Regelungen laufen aus. In unserer Sonderausgabe zum Jahresende fassen wir alle wichtigen Themen zusammen. Ebenso enthalten sind wichtige Regelungen für die verschiedenen Kapitalgesellschaften, für Vermieter, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

..Inhalt

Ansicht der Fassade unseres Büros in Stralsund
Unser Büro in der Friedrich-Engels-Straße in Stralsund

Video Kassenbuch

Vorschau Video Führung Kassenbuch In den seit 1. Januar 2015 geltenden Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) bekräftigt die Finanzverwaltung ihren Standpunkt, dass die Einzeldaten aus Kassensystemen zu den aufbewahrungspflichtigen Geschäftsvorfällen gehören, die dem Datenzugriff unterliegen.

Dies wird durch ein neues Urteil des BFH zum Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke bestätigt. Die Finanzverwaltung wird diese Entscheidung auch auf andere Branchen übertragen und den Datenzugriff auf Vorsysteme wie Kassen ausweiten.


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Sonderausgabe Mandantenbrief: Ordnungsgemäße Kassenführung

Neu: Bereits mehrfach haben wir uns dem Thema Ordnungsgemäße Kassenführung gewidmet. Dieses Thema ist und bleibt aktuell. Unsere Sonderausgabe zu diesem Thema geht nochmals auf die Anforderungen ein, beschäftigt sich mit den Folgen, wenn die Kassenführung Mängel aufweist und gibt einen Ausblick aufgeplante Änderungen in den nächsten Jahren.
Mehr Informationen

Formulare & Checklisten

Formulare bestimmen unser Leben. Damit Sie immer das richtige Formular zu Hand haben, stellen wir Ihnen hier einige wichtige Dokumente zur Verfügung.

Darunter sind ein Kasenbuchformular, eine Reiskostenabrechnung oder auch eine Checkliste für die Erstellung der Einkommensteuer und der Nachweis der Elterneigenschaft.
Ständig aktualisiert und ergänzt
Inhaltsverzeichnis

Unsere neue App

Logo der App Mobile ReportsMit unserer neuen App können die Mandanten unseres Büros in Stralsund online schnell auf Ihre aktuellen Geschäftszahlen mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets zugreifen.

Informieren Sie sich in einem kurzen Video über die Möglickeiten und die einfache Bedienung unserer App und welche Vorteile sie hat.

Online-Video

Digitale Buchführung

Neu: Kennen Sie schon die digitale Buchführung? In unserem Online-Portal bieten wir Ihnen an, Ihre Belege ganz einfach online zu übermitteln. Die Originale können bei Ihnen verbleiben. Als Nebeneffekt können Sie jederzeit, auch von unterwegs, über unsere Online-App auf Ihre aktuellen Zahlen zugreifen.
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