Wo andere sich mit Begrüßungsformeln aufhalten, kommen wir gleich zur Sache: Umfangreiche Informationen, aktuelle Meldungen, neueste gesetzliche Regelungen und das nicht nur für unsere Mandanten sondern alle Interessenten. Sehen Sie selbst!

Aktuelles

Der 15.12.2009 - Termin für den unwiderruflichen Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung 01.12.2009

Ab 2009 unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen einer neuen Form der Besteuerung, der sogenannten Abgeltungssteuer. Seit 2009 entrichten die Banken mit abgeltender Wirkung die Abgeltungssteuer für Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen. Folglich finden Ihre Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuer keine Berücksichtigung. Dennoch hat der Gesetzgeber umfangreiche Optionen vorgesehen.

Auf eine Möglichkeit möchten wir Sie an dieser Stelle aufmerksam machen.

Für die Berücksichtigung der Verluste aus Kapitalanlagen und aus der Veräußerung von Wertpapieren gelten neue Regeln. Ihre aktuellen Kapitalverluste werden mit Ihren Kapitalgewinnen, die Sie bei derselben Bank erzielen, unterjährig verrechnet. Folglich kann ein Verlust entstehen, der

zum einen als Verlustvortrag im Depot im nächsten Jahr bei der Bank fortgeführt werden kann

oder wahlweise

von der Bank zu bescheinigen ist, um diesen Verlust in der Einkommensteuerveranlagung mit Erträgen aus Finanzanlagen zu verrechen, die bei einer anderen Bank erwirtschaftet wurden.

Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12.2009 der Bank, bei der Sie Verluste erzielt haben, zugehen.

Den Antrag zu stellen, macht dann Sinn, wenn durch Verrechnungen von Verlusten mit Gewinnen Steuern gespart werden können. Dazu müssen Sie sich bei Ihren Banken über den Stand Ihrer Depots erkundigen. Aber Achtung: Unterscheiden Sie zwischen den Verlusten aus Aktiengeschäften und Verlusten aus anderen Investments. Sie sind nicht beliebig miteinander verrechenbar.

Bitte beachten Sie auch, dass bei Ehegatten die verschiedenen Depots nicht miteinander verrechnet werden. Aufgrund dessen ist auch hier solch eine Verlustbescheinigung notwendig, um in der Veranlagung die Verrechnung zwischen den Kapitalerträgen zu ermöglichen.

 

Seminare und Veranstaltungen

In unregelmäßiger Abfolge führen wir für und mit unseren Mandanten Seminare zu aktuellen steuerrechtlichen und kaufmännischen Themen durch.

Im September und Oktober 2010 finden ein neue Grundkurse für Existenzgründer statt. Die Teilnahme daran kann mit Bildungsschecks gefördert werden.

Septemberund Oktober


Formulare & Checklisten

Seit dem vergangenen Jahr gelten strengere Vorschriften bei der Rechnungserstellung. Was Sie alles beachten müssen und welche Anforderungen eine Rechnung erfüllen muss, damit sie auch Vorsteuerabzugsfähig ist, erfahren Sie in unserem neuen Merkblatt. ...mehr


Neu erschienen

Neu im Bereich Branchen / Gesundheit ist der aktuelle Ärzte-Newsletter für Mai 2010. Hier können Sie lesen, was es neues für das "Unternehmen" Arztpraxis gibt.

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Neue Telefonnummer

Neue Telefonnummern für die Niederlassung Stralsund!!!

Die Hauptanschlüsse unserer Niederlassung in Stralsund lauten:

Zentrale: 03831 / 44 36 4-0          Fax: 03831 / 44 36 4-19

Damit Sie die Nummern nicht mühsam abschreiben müssen, haben wir alle notwendigen Informationen und die neuen Anschlüsse einschließlich der Durchwahlnummern in einem Flyer zusammengefasst. Laden Sie sich einfach das PDF-Dokument herunter

. Bitte nutzen Sie die neuen Telefonnummern ab sofort!